Nachhaltigkeit für KMU: VSME ESRS
Liebe Leserinnen und Leser,
die „Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme“ (RPS) regeln in Deutschland, wie Schutzeinrichtungen an Straßen zu bauen sind, die sowohl abweisend als auch auffangend schützen sollen. Die Richtlinien könnte man einerseits als eine lästige Form der Bürokratie interpretieren, die den Straßenbau unnötig verteuert, andererseits sind vielleicht all jene dankbar dafür, die wegen einer sogenannten hinreichend stabilen Leitplanke dann doch nicht im Gegenverkehr gelandet oder über die Böschung gegangen sind. Die Schönheit der Richtlinien liegt also wohl im Auge der Betrachter.
Versteht man das wachsende – oder mittels Omnibus wieder schrumpfende oder weniger stark wachsende – Regelwerk zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auch als eine Art Leitplanke, um bei der Bekämpfung der Auswirkungen des Klimawandels die Spur zu halten, waren gerade kleine und mittlere Unternehmen besonders gepeinigt, weil die umfangreichenden Regeln der ESRS ihre Ressourcen empfindlich beanspruchen. Mit der Veröffentlichung der Voluntary Small and Medium-sized Enterprises (VSME) ESRS verfügen nun KMU über eine freiwillige, vereinfachte, praxisnähere und europaweit standardisierte Grundlage für ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung. Laura Peters, Prof. Dr. Stefan Müller und Dr. Nadine Otter stellen in dieser Ausgabe den VSME ESRS vor und zeigen auch auf, mit welchen Mitteln die EU Akzeptanz und Zielerreichung des Standards steigern möchten, sodass die Nachhaltigkeits-Leitplanken für KMU nicht zu Leidplanken werden. Denn das Ziel bleibt bestehen, für die Steuerung wirtschaftlicher Aktivitäten hin zu mehr Nachhaltigkeit eine Datengrundlage zu schaffen. Und dass Nachhaltigkeitsberichterstattung keineswegs nur Haschen nach Wind darstellt, hat jüngst zwar kein KMU, aber ein großer deutscher Fondsanbieter erfahren, der wegen Greenwashing die Kleinigkeit von 25 Mio. € an die Staatskasse berappen soll. Es gehört wenig Phantasie dazu, dass der Druck von Fremdkapitalgebern auch wegen solcher Erfahrungen steigen könnte.
Wünscht der Lieferant einer Ware, trotz Herstellung und In-Rechnung-Stellung der Ware, die physische Lieferung erst später zu erhalten, weil er z. B. keine Lagermöglichkeiten hat, sollten Alarmglocken klingeln, denn dieses Vorgehen birgt ein höheres Risiko für Bilanzmanipulationen, was vor gut 30 Jahren der Fall Sunbeam in den USA eindrucksvoll unter Beweis gestellt hat. Prof. Dr. Henner Klönne und Prof. Dr. Carsten Theile fassen in dieser Ausgabe zusammen, wie den Gefahren bei einer solchen Vereinbarung wirksam begegnet werden kann und gleichwohl eine vorgezogene Umsatzrealisation möglich wird. Dabei stellen sie die Regelungen nach HGB, IFRS und US-GAAP nebeneinander.
Beste Grüße
Christoph Linkemann
Fundstelle(n):
PiR 4/2025 Seite 109
RAAAJ-88845