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Vorsteueraufteilung bei der Fortführung des Unternehmens durch den Insolvenzverwalter
Der BFH hat sich in der vorliegenden Entscheidung mit der Vorsteueraufteilung bei einer Fortführung des Unternehmens im Insolvenzverfahren geäußert. Die Entscheidung ist im Zusammenhang mit der Entscheidung des BFH vom selben Tag im Verfahren XI R 8/22 zu sehen.
I. Leitsätze
Die Vorsteuer aus einer Insolvenzverwalterleistung ist entsprechend § 15 Abs. 4 UStG aufzuteilen, wenn der zum Vorsteuerabzug berechtigte Insolvenzschuldner die Leistung des Insolvenzverwalters sowohl für die Befriedigung seiner unternehmerischen als auch privaten (nichtunternehmerischen) Insolvenzverbindlichkeiten bezieht.
Die Vorsteueraufteilung kann jedoch ausnahmsweise nach der Gesamttätigkeit des Insolvenzschuldners während seiner Verwaltungszeit nach Maßgabe seiner steuerpflichtigen, steuerfreien und nichtwirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen werden, wenn der Insolvenzverwalter in einem Sonderfall ohne Vornahme von Verwertungshandlungen die unternehmerische Tätigkeit des Insolvenzschuldners fortführt (Abgrenzung zu den , BFHE 250, 263, BStBl 2015 II S. 679; , BFHE 252, 472, BStBl 2016 II S. 486 und...BStBl 2024 II S. 501