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Steuern mobil Nr. 4 vom 01.04.2025

Keine Sonderabschreibung nach § 7b EStG für Ersatzneubauten

Voraussetzung für die Förderung nach § 7b EStG für den Neubau von Mietwohnungen ist, dass nach einer Maßnahme insgesamt mehr Wohnraum zur Verfügung steht als zuvor. Bestehenden nutzbaren Wohnraum durch Neubauten zu ersetzen, erhöht jedoch nicht das Wohnangebot. Das gilt nach einer aktuellen Entscheidung des FG Köln auch bei einem besseren Bau- und Energiestandard des Neubaus. Das letzte Wort hat der Bundesfinanzhof.

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Eine wichtige Frage muss der Bundesfinanzhof auch klären, was die Sonderabschreibung angeht – für den Neubau von Mietwohnungen nach § 7b EStG.

Wie Sie wissen, ermöglicht es die Sonderabschreibung privaten Investoren, in den ersten vier Jahren nach dem Bau oder Kauf einer neuen Wohnung 5 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuermindernd geltend zu machen – zusätzlich zur regulären Abschreibung.

Mit dem Wachstumschancengesetz war die Sonderabschreibung jüngst bis zum verlängert und ausgeweitet worden. Wir hatten in unserer Juli-Ausgabe 2024 darüber berichte...

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