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Anwendungsschreiben zur Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns (§ 34a EStG)
Das BMF hat ein Anwendungsschreiben zur Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne (§ 34a EStG) veröffentlicht (, NWB RAAAJ-87390).
Das umfangreiche Schreiben bezieht sich insbesondere auf folgende Aspekte:
Tarifbegünstigung für nicht entnommene Gewinne;
nicht entnommener Gewinn;
Begünstigungsbetrag/nachversteuerungspflichtiger Betrag;
Nachversteuerung (§ 34a Abs. 4 EStG);
Übertragungen und Überführungen von einzelnen Wirtschaftsgütern;
Nachversteuerungsfälle nach § 34a Abs. 6 EStG;
Fälle des § 6 Abs. 3 EStG und § 24 UmwStG (§ 34a Abs. 7 EStG).
Das neue Anwendungsschreiben gilt grds. ab Veranlagungszeitraum 2024. Zu einzelnen Punkten enthält das Schreiben weitere Erläuterungen zum Anwendungszeitpunkt.
Hinweis: Wir werden noch gesondert auf das Schreiben zurückkommen.