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Besteuerung deutscher Anleger mit Beteiligungen an ausländischen Private Equity- oder Venture Capital-Fonds
Das Schleswig-Holsteinische FG hat sich mit einem Urteil v. - 3 K 37/22, NWB SAAAJ-82916 soweit ersichtlich als erstes deutsches Finanzgericht mit der Frage der steuerlichen Behandlung eines Gewinnvorabs in Form eines sog. Carried Interest eines in Deutschland ansässigen Gesellschafters einer US-Fondsmanaginggesellschaft auseinandergesetzt. Die steuerliche Behandlung des Carried Interest in grenzüberschreitenden Sachverhalten ist bis dahin weitgehend ungeklärt gewesen.
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I. Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG
Erst im Jahr 2024 hat der BFH zur seit Jahrzehnten streitigen nationalen Einordnung des Carried Interest bei vermögensverwaltenden Fondsstrukturen entschieden (vgl. BHF, Urteil v. - VIII R 3/21, NWB NAAAJ-71277). In diesem grenzüberschreitenden Streitfall war die Klägerin, eine US-Personengesellschaft, die an Private Equity-Fonds (vermögensverwaltende Personengesellschaften) beteiligt. An der Klägerin war u. a. ein nach dem DBA USA als in Deutschland ansässig geltender Carried-Interest-berechtigter Gesellschafter beteiligt. Am Gewinn und Verlust der Fondsgesellschaften war die Klägerin im Verhältnis ihrer finanziellen Einlage zu 1 % beteiligt und e...