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IWB Nr. 7 vom Seite 252

Entwicklungen im Europäischen Steuerrecht im zweiten Halbjahr 2024

Die EU-Ratspräsidentschaft Ungarns, Vorhaben der Kommission sowie des Europäischen Parlaments

Prof. Dr. Adrian Cloer

Ungarn übernahm im zweiten Halbjahr 2024 die Ratspräsidentschaft und schloss damit den letzten Teil des Dreiervorsitzes mit zuvor Schweden und Belgien ab. Zugleich trat Anfang Dezember 2024 eine neue EU-Kommission unter der Kommissionspräsidentin von der Leyen an. Die Einigung zu den früheren Kommissionvorschlägen bleibt abzuwarten, insbesondere aber auch die Reaktion der Kommission auf das US-amerikanische Verhalten zur Mindeststeuer. Dies kann ggf. sogar zur Reaktivierung früherer Ideen führen (Digitalsteuer und virtuelle Betriebsstätte).

Kernaussagen
  • Ungeachtet des schwierigen politischen Klimas zwischen Ungarn und den übrigen EU-Mitgliedstaaten erfolgten unter der ungarischen Ratspräsidentschaft Fortschritte bei einer Vielzahl von Projekten.

  • Die EU-Mitgliedstaaten einigten sich Ende 2024 auf eine weitreichende Richtlinie zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (VAT in the Digital Age - ViDA) und eine Richtlinie über eine schnellere und sicherere Entlastung von überschüssigen Quellensteuern.

  • Der Rat passte die EU-Liste der steuerlich nicht kooperativen Länder und Gebiete (schwarze Liste) an; die Türkei bleibt danach auf der grauen Liste.

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€10,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 6
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Entwicklungen im Europäischen Steuerrecht im zweiten Halbjahr 2024

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