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Das geplante Musterabkommen der Vereinten Nationen
Ein Versuch, der OECD zu entkommen oder der Versuch, sie zu ersetzen?
Die OECD, eine Organisation von 38 vornehmlich reichen Staaten, bestimmt seit einigen Jahrzehnten maßgeblich die Steueragenda – selbst, wenn die OECD seit einigen Jahren das OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS mit 147 Staaten einbezieht. Entwicklungsländer monieren seit Langem, dass dieses „Mitreden“ erst spät erfolgte und faktisch wichtige Entscheidungen im kleineren Kreis der G20/OECD über die Entwicklungsländer hinweg vorbereitet wurden. Der Blick auf die Mitgliedstaaten der OECD verrät, dass die Entwicklungsländer hier einen Punkt haben könnten. Daher wollen sie mithilfe der UN ein eigenes globales Steuerrahmenabkommen auf den Weg bringen. Nebenbei schwächt die Disruption durch den US-Präsidenten auch die bisherigen OECD-Errungenschaften in der internationalen Steuerpolitik. So hatte der US-Präsident nahezu unmittelbar nach seiner Wiederwahl angekündigt, die gerade eingeführte globale Mindeststeuer durch einseitige US-Maßnahmen torpedieren zu wollen. Er übte scharfe Kritik am „Zwei-Säulen“-Projekt. Bahnt sich hier ein Paradigmenwechsel in der internationalen Steuerpolitik an?
Das von den UN bis 2027 angestrebte multilaterale Rahmenabkommen zur internationalen Steuerkooperation rückt die UN – und mit ihr insbesondere die Entwicklungsländer – in ein bislang ungekanntes Maß an Aufmerksamkeit in der internationalen Steuerpolitik.
Mit dem verbindlichen Abkommen soll das Gerüst für ein universell legitimiertes, gerechtes und für alle Staaten vorteilhaftes Rahmenwerk für internationale Steuerzusammenarbeit geschaffen werden. In Anlehnung an die OECD/G20-Projekte, wie BEPS oder GloBE, soll das UN-Rahmenabkommen stärker Marktstaateninteressen durchsetzen, durch besonders ausgedehnte Quellensteuerrechte. Das soll nicht nur das Steuersubstrat von Entwicklungsländern erhöhen, sondern auch einfacher administrierbar sein als das OECD-Musterabkommen.
Das UN-Abkommen soll die Grundlage für noch zu verhandelnde Protokolle sein, die jeweils konkrete Details für die Besteuerung ausarbeiten. Derzeit werden zwei Muster unter dem Dach der UN erarbeitet. Das erste Protokoll soll die gerechte Besteuerung der digitalen Wirtschaft sicherstellen.S. 259