4. Eine Berichtigung nach § 129 AO (1977) ist nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Sachbearbeiter des FA bei Überprüfung der Einkommensteuerveranlagung aufgrund einer wegen Erstattung von mehr als 3 000 DM Steuern automatisch ergehenden Hinweismitteilung der Datenverarbeitungsanlage ein Versehen, das bei der Veranlagung unterlaufen ist, nicht bemerkt.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1986 II Seite 541 BFHE S. 350 Nr. 146, XAAAA-97916