Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Entwicklungen im Europäischen Steuerrecht im zweiten Halbjahr 2024
Ungarn übernahm die Ratspräsidentschaft Mitte 2024 und zielte während des Vorsitzes in steuerlicher Hinsicht darauf, den Kampf gegen Steuerhinterziehung weiterzuführen, Rechtssicherheit für Steuerpflichtige aufrecht zu erhalten und das internationale Engagement der EU zu stärken.
.
I. Verabschiedete Gesetzgebungsvorhaben
Der Rat der EU schloss das Gesetzgebungsverfahren zur FASTER-Richtlinie ab und nahm diese als RL (EU)2025/50 an. Diese Richtlinie betrifft öffentlich gehandelte Wertpapiere und soll den Quellensteuereinbehalt sowie dessen Ermäßigung bzw. Erstattung für den Steuerpflichtigen vereinfachen.
Der Rat passte die Liste nicht kooperativer Staaten und Gebiete am abermals an. Russland ist weiterhin auf der schwarzen und die Türkei weiterhin auf der grauen Liste enthalten. Die nächste Überprüfung erfolgte im Februar 2025. Von deutscher Seite ist die schwarze Liste maßgeblich für die Steueroasen-Abwehrverordnung.
II. Diskussionsstand auf Ratsebene
Ein Kompromiss zum sog. Unshell-Richtlinienvorschlag konnte bislang nicht erreicht werden, jedoch ist hier von verschiedener Seite Bewegung in die Sache gekommen und ein bislang unbekannter Änderungsvorschlag erarbeitet worden. Bei Vo...