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BFH Urteil v. - III R 183/81 BStBl 1986 II S. 441

Gesetze: AO (1977) § 173 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 S. 2AO (1977) § 202 Abs. 1 S. 3InvZulG (1979) §§ 4b, 5 Abs. 5

Leitsatz

Ändert das FA einen bestandskräftigen Investitionszulagenbescheid gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO (1977) i.V.m. § 5 Abs. 5 InvZulG (1979), so trägt es grundsätzlich die objektive Beweislast (Feststellungslast) dafür, daß die Voraussetzungen für die Gewährung der Investitionszulage nicht vorgelegen haben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 441
BFHE S. 320 Nr. 146,
IAAAA-97908

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BFH, Urteil v. 13.12.1985 - III R 183/81

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