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Körperschaftsteuer | Anwendung der Bruttomethode im Fall der Ausschüttung einer EU-Kapitalgesellschaft an eine deutsche Organgesellschaft (BFH)
Ausschüttungen, die eine deutsche
Organgesellschaft von einer dänischen Tochter-Kapitalgesellschaft bezieht, sind
in dem der deutschen Organträger-Personengesellschaft zuzurechnenden Einkommen
in voller Höhe - ohne Anwendung des
§ 8b Abs. 1
KStG - enthalten (§ 15 Satz 1 Nr. 2
KStG). Ein Verstoß gegen Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie
90/435/EWG des Rates v. über das gemeinsame Steuersystem der Mutter-
und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten -
Mutter-Tochter-Richtlinie (MTR) ist damit
nicht verbunden (; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Streitig ist u.a., ob die Besteuerung von Ausschüttungen einer in einem Mitgliedstaat der EU ansässigen Beteiligungsgesellschaft an eine deutsche Organgesellschaft bei der deutschen Organträger-Personengesellschaft gegen die M...