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Heirat per Video-Call
Auslandsbezüge sind im Rahmen der Vermögens- und Nachfolgeplanung keine Seltenheit. Aufgrund der zunehmenden Mobilität stellen sich immer wieder neue Fragen im Kontext des Kollisionsrechts. So musste der zuletzt entscheiden, ob eine wirksame Eheschließung per Videotelefonie möglich ist. Franziska Nagel und Barbara Sarrazin stellen die Entscheidung des BGH dar und erörtern sodann, was bei einer Eheschließung im Ausland aus deutscher Sicht (insbesondere aus formeller Sicht) zu berücksichtigen ist, damit die Ehe in Deutschland anerkennungsfähig ist. Auf die Voraussetzungen der Eheschließung folgt eine Auseinandersetzung mit den rechtlichen Auswirkungen einer internationalen Ehe, insbesondere im Hinblick auf das Güterstatut.
Kernaussagen
In Deutschland existiert kein besonderes Verfahren zur Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen. Die Wirksamkeit einer solchen Ehe ist daher häufig inzident als Vorfrage zu prüfen.
Die Anerkennung ist nicht durch einheitliches Unionsrecht geregelt. Das auf Anerkennungsfragen anzuwendende Recht bestimmt sich daher nach den natio...