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Praxischeck zu Gesetzesänderung als vorbereitende Maßnahme von Bürokratieentlastung
Auf eine kleine Anfrage ( BT-Drucks. 20/15009 v. 20.2.2025) der Bundestagsfraktion der AfD hat die Bundesregierung auf Fragen zum Praxischeck, der vor Gesetzesänderungen vorgenommen wird, geantwortet ( BT-Drucks. 20/15090 v. 7.3.2025). Die Einführung der Praxischecks ist eine Maßnahme der „alten“ Bundesregierung, um die Bürokratiebelastung für die Wirtschaft, die Bürger und die Verwaltung zu reduzieren.
[i]Im Praxischeck werden konkrete Prozesse/Fallkonstellationen ganzheitlich betrachtetIm Rahmen eines Praxischecks werden i. d. R. konkrete Prozesse und/oder Fallkonstellationen ganzheitlich und themenspezifisch betrachtet. Im Fokus steht das Zusammenspiel einer Mehrzahl von Vorschriften, häufig übergreifend auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene. Aufbauend auf dieser Betrachtung werden bürokratische Hemmnisse und Lösungsansätze identifiziert, die zur Anpassung verschiedener Normen führen können. Praxischecks werden von den Ressorts eigenverantwortlich durchgeführt. Die Ressorts wählen die Untersuchungsgegenstände aus. Die Initiative für die Durchführung eines Praxischecks erfolgt durch verschiedene Akteure, bspw. auch auf Initiative einzelner Bundesländer.
[i]„Anhängige“ und abgeschlossene PraxischecksAktuell sind folgende Praxischecks „anhängig“: Beitrags- und Meldeve...