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NWB Nr. 13 vom Seite 871

Streitwert bei gerichtlichen Entscheidungen zu Steuerberaterprüfungen

[i]FG Hamburg legt Streitwert auf 50.000 € festIn einem Klageverfahren vor dem , NWB FAAAJ-81555) hatte sich ein Kandidat erfolglos gegen den Nichtbestehensbescheid der Steuerberaterprüfung 2022/2023 gewandt. Das Gericht hat den Streitwert auf 50.000 € (§ 52 Abs. 1 GKG) festgesetzt. Nach seiner Ansicht ist für den Streitwert auf das pauschalisierte Jahresgehalt eines angestellten Steuerberaters abzustellen. Es entspreche der Rechtsprechung des , Rz. 8, NWB UAAAB-61262), wonach bei Streitigkeiten, bei denen es um das Bestehen einer Prüfung als Steuerberater geht, Rücksicht auf die Entwicklung der Einkommensverhältnisse zu nehmen sei. Zwar habe der BFH grds. einen Streitwert von 25.000 € für angemessen gehalten, aber die Einkommensverhältnisse hätten sich seit der Entscheidung in den vergangenen 20 Jahren deutlich verändert und in Hamburg sei das Gehalt höher als in den meisten anderen Bundesländern. Dass von dem durchschnittlichen Jahresgehalt nicht zuvor das als Steuerfachwirt verdiente Gehalt abgezogen werden dürfe, ergebe sich aus der Überlegung, dass es sich um zwei verschiedene Berufe handele.

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