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Verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber der BFH-Rechtsprechung zur Nutzungspflicht des beSt
[i]BVerfG verwirft eine Verfassungsbeschwerde als unzulässigDas Bundesverfassungsgericht (, NWB QAAAJ-86670) hat eine Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Subsidiarität nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich der Beschwerdeführer dagegen gewendet hat, dass der BFH einen sicheren Übermittlungsweg i. S. des § 52d Satz 2 FGO ungeachtet der fehlenden individuellen Nutzungsmöglichkeit des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) bereits ab dem bejaht hat. Der Beschwerdeführer habe nicht dargetan, weshalb der für ihn auftretende Steuerberater der prozessbevollmächtigten Partnerschaft erst am den Erstversuch der Registrierung für das beSt unternommen hatte. Zudem sei nicht dargetan, welche Maßnahmen nach Ablauf der avisierten Frist für die Berufsregisteraktualisierung, die im Lauf des Registrierungsverfahrens notwendig geworden war, vor Verstreichen der Beschwerdefrist unternommen worden waren. Es erscheine nicht ausgeschlossen, dass ohne diese Verzögerungen die Suche und Behebung von Registrierungs- und Versendungsfehlern vor Ablauf der Beschwerdefrist hätten erfolgen können. S. 871
[i]Rspr. des BFH zum Fast-Lane-Verfahren ist ggf. verfassungswidrigAllerdings hält das Gericht eine Verletzung des Recht...