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Höhere Wertgebühren für Steuerberater
Der Bundesrat hat der vom BMF am erlassenen Fünften Verordnung zur Änderung der StBVV am zugestimmt (BR-Drucks. 61/25 [B]).
[i]Anhebung der Gebühren um 6–9 %Die Änderungen sehen eine Erhöhung der Wertgebühren um 6 % und eine Erhöhung der mittleren Betragsrahmengebühr für die Lohnbuchführung um etwa 9 % vor. Bei der Zeitgebühr wird die Berechnungseinheit anders ausgestaltet und zugleich der mittlere Gebührensatz um 9 % angehoben. Zudem werden das Tage- und Abwesenheitsgeld für Geschäftsreisen von Steuerberatern an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz angeglichen und einheitliche Regelungen für den Abschluss von Vergütungsvereinbarungen geschaffen. Die bestehenden Beschränkungen bei Pauschalvergütungen entfallen. Vereinzelt werden neue Gebührentatbestände in die StBVV auf- und im Übrigen einige Klarstellungen und Anpassungen mit geringfügigen Auswirkungen vorgenommen.
[i]Die Regelungen treten voraussichtlich am 1.6.2025 in KraftDie Verordnung wird am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft treten, d. h. frühestens am . Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Berufsstand durch die Steuerberaterkammern über die Rechtsänderung informiert und erforderliche Anpassungen an der Kanzleisoftware vor dem Inkrafttreten der Regelunge...