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Aufwärtsabfärbung bei lediglich verrechenbaren Verlusten gemäß § 15 a EStG
Für den Eintritt einer Aufwärtsabfärbung gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alternative 2, Satz 2 Alternative 2 EStG kommt es nur auf den Bezug gewerblicher Beteiligungseinkünfte, nicht aber auf deren Höhe oder darauf an, ob ein zugewiesener Verlust der Ausgleichsbeschränkung des § 15 a Abs. 1 EStG unterliegt.
I. Sachverhalt
Die Klägerin ist eine GbR, die Vermietungseinkünfte erzielt. Sie ist ferner seit dem mit 50.000 € (entspricht seit 2015 einer Quote von 4,24 %) an der „… GmbH & Co. KG“ (KG), die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, beteiligt. Die im bestandskräftigen Gewinnfeststellungsbescheid der KG für das Streitjahr 2017 ausgewiesenen Einkünfte aus Gewerbebetrieb wurden der Klägerin in Höhe von./. 5.481,13 € zugerechnet. Ausweislich des mit dem Gewinnfeststellungsbescheid 2017 verbundenen Verlustfeststellungsbescheid handelt es sich hierbei um einen verrechenbaren Verlust im Sinne des § 15 a EStG, so dass im Gewinnfeststellungsbescheid 2017 der im Folgebescheid anzusetzende laufende steuerpflichtige Gewinn/ Verlust der Klägerin mit 0 € ebenfalls bestandskräftig festgestellt wurde.
Aufgrund der von der KG bezogenen Beteiligungseinkünfte qualifizierte das FA die Eink...BStBl 2020 II, 649