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NWB EV 4/2025 S. 124

Grundsteuer | Hamburg legt Härtefallregelungen für die neue Grundsteuer fest (FinMin)

Als letzter Schritt vor dem Versand der Grundsteuerbescheide ab März 2025 hat die Finanzbehörde Hamburg den Anwendungserlass zur Grundsteuer aktualisiert und damit die Regelungen zu Härtefällen finalisiert.

Laut dem aktualisierten Erlass zum Hamburgischen Grundsteuergesetz kommt ein Härtefall und damit ein (teilweiser) Erlass der Grundsteuer für Wohngrundstücke in Frage, wenn Folgendes zutrifft

  1. Eingeschränkte Erreichbarkeit durch die Lage: Denkbar wäre hier ein Einfamilienhaus in einem Naturschutzgebiet, welches nicht an das Straßennetz angeschlossen und lediglich über einen unbefestigten Fußweg zu erreichen ist. Gleiches gilt für schwer erreichbare Gebäude auf einem Sumpf-/Moorgrundstück. Wichtig hierbei ist, dass die Lage ganz erheblich von den ortsüblichen Verhältnissen ab...

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