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BFH Urteil v. - IV R 118/82 BStBl 1984 II S. 782

Gesetze: AO § 161 Abs. 1AO (1977) § 141 Abs. 1, 2 S. 2 (a.F.)EGAO (1977) Art. 97 § 19LwBuchfV § 1 Abs. 3

Leitsatz

Eine unter der Geltung des § 161 AO mit einem über 12.000 DM, aber unter 15.000 DM liegenden Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft begründete Buchführungspflicht endete infolge der Anhebung der Gewinngrenze in § 141 AO (1977) (a.F.) nicht von selbst mit dem Wirtschaftsjahr 1976/77. Es bedurfte auch dazu einer entsprechenden Feststellung des FA nach § 141 Abs. 2 S. 2 AO (1977).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 782
BFHE S. 457 Nr. 141,
VAAAA-97853

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BFH, Urteil v. 28.06.1984 - IV R 118/82

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