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Das Finanzgesetz für 2025 in Frankreich
Sondersteuer für wohlhabende Personen und einmalige Sonderabgabe für Konzerne
[i] Loi de finances pour 2025 v. 14.2.2025 unter https://go.nwb.de/3pdmj Nach einem turbulenten parlamentarischen Prozess wurde am das Finanzgesetz für 2025 schließlich von der französischen Nationalversammlung verabschiedet. Es wurde am verkündet und am im Amtsblatt veröffentlicht. Zwar wurde Ende 2024 in letzter Minute ein Sondergesetz verabschiedet, um die Kontinuität des öffentlichen Dienstes zu gewährleisten, dieses konnte jedoch keine neuen steuerlichen Maßnahmen enthalten. Das Finanzgesetz für 2025 sieht Änderungen im Bereich der Einkommensbesteuerung vor. Im Aufsatz vom November 2024 in der IWB 21/2024 S. 850, NWB FAAAJ-78283 wurden die wichtigsten Maßnahmen des Finanzgesetzentwurfs im Bereich der direkten Steuern sowie einige der vorgeschlagenen Änderungen vorgestellt. Letztendlich entspricht das im Februar verabschiedete Finanzgesetz ziemlich genau dem im Oktober vorgelegten Entwurf, ohne die zahlreichen Änderungsanträge zu berücksichtigen. Im Folgenden werden einige der wichtigsten Maßnahmen des Finanzgesetzes für 2025 im Bereich der direkten Steuern vorgestellt.
Das Finanzgesetz für 2025 enthält mehrere Maßnahmen für Privatpersonen und Unternehmen, die in Richtung einer strengeren Besteuerung (Steuerzuschlag), aber auch in Richtung einer größeren Rechtssicherheit (z. B. im Bereich der Managementpakete) und manchmal sogar in Richtung einer Erleichterung (Erhöhung der Freibeträge für Schenkungen in bestimmten Situationen) gehen.
Insgesamt sind die Maßnahmen in Anbetracht aller eingebrachten Änderungsvorschläge weniger streng als erwartet.
Einige der neuen Maßnahmen sind zudem zeitlich befristet.