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Akteneinsichtsrecht im Steuerrecht
Das Steuerrecht an sich sieht kein einheitliches Recht auf Akteneinsicht vor. Was also gilt in Besteuerungsverfahren, in Einspruchsverfahren und in Finanzgerichtsverfahren?
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Rechtslage nach der Abgabenordnung
[i]Kein RechtsanspruchDie Abgabenordnung gewährt dem Steuerpflichtigen in Besteuerungsverfahren keinen eigenen Rechtsanspruch auf Einsicht in die Steuerakten der Finanzbehörde. Ihm steht in solchen Fällen lediglich ein Rechtsanspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Finanzbehörde zu. Ist die Steuerveranlagung bestandskräftig bzw. werden durch die Akteneinsicht steuerverfahrensfremde Zwecke verfolgt, hat der Steuerpflichtige auch auf eine Ermessensentscheidung keinen Rechtsanspruch mehr.
Anspruch auf Akteneinsicht aus Art. 15 DSGVO in Besteuerungsverfahren
[i]Punktuelles AuskunftsrechtIn mehreren Entscheidungen hat der BFH nun höchstrichterlich entschieden, dass Art. 15 DSGVO keinen Anspruch auf Akteneinsicht vorsieht (, NWB EAAAJ-81940; v. - IX R 20/22, NWB HAAAJ-81939; v. - IX R 35/21, BStBl 2024 II S. 682). Nur bei Unerlässlichkeit und damit in Ausnahmefällen besteht ein Anspruch auf Kopien von Auszügen aus Dokumenten oder sogar ganzen Dokumenten oder von Auszügen aus Datenbanken. Art. 15 DSGVO i...