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Akteneinsichtsrecht im Steuerrecht
Was gilt in Besteuerungs-, Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren?
Das Recht auf Akteneinsicht ist Ausfluss des verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf rechtliches Gehör i. S. des Art. 103 Abs. 1 GG. Das Steuerrecht an sich sieht allerdings kein einheitliches Recht auf Akteneinsicht vor. Was also gilt in Besteuerungsverfahren, in Einspruchsverfahren und in Finanzgerichtsverfahren? Und kann der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO als mögliche Anspruchsgrundlage für das Recht auf Akteneinsicht herangezogen werden? In den letzten Jahren hatte der BFH Gelegenheit, Stellung zu diesen Fragestellungen in mehreren praxisrelevanten Entscheidungen zu nehmen. Auf Basis dieser Rechtsprechung sollen nachfolgend Antworten zum aktuellen Stand des Rechts auf Akteneinsicht im Steuerrecht gegeben werden.
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I. Besteuerungsverfahren
1. Rechtslage nach der Abgabenordnung
a) Kein Anspruch auf Akteneinsicht
[i]Schutz Dritter und Steuergeheimnis überwiegenAnders als z. B. das Verwaltungsverfahrensgesetz (§ 29 VwVfG), die Strafprozessordnung (§ 147 StPO) oder das Sozialgesetzbuch (§ 25 SBG X), kennt die Abgabenordnung ein S. 833allgemeines Recht auf Akteneinsicht, Ausfluss des verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf rechtliches Gehör i. S. des Art. 103 Abs. 1 GG, nicht. Ein solches Einsichtsrecht lässt sich auch nicht aus § 91 Abs. 1 AO oder § 364 AO ableiten. Der Gese...