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Das innergemeinschaftliche Verbringen im Lichte der ViDA-Initiative
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 842Als letzten Schritt des Genehmigungsverfahrens hat der Rat der EU am das Mehrwertsteuer-Modernisierungspaket für das digitale Zeitalter verabschiedet. Die Richtlinie, die Verordnung und die Durchführungsverordnung werden 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten.
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OSS-Verfahren für das innergemeinschaftliche Verbringen
[i]Einführung eines OSS-Verfahrens für das innergemeinschaftliche VerbringenEine der Neuerungen ist die Ausweitung der OSS-Verfahren auf innergemeinschaftliche Verbringenstatbestände ab dem (vgl. § 3 Abs. 1a UStG; § 1a Abs. 2 UStG). Verbringt ein Unternehmer eigene Ware in das übrige Gemeinschaftsgebiet (z. B. zur Lohnverarbeitung, Auftragsfertigung, Lagerung oder zwischen verbundenen Unternehmen), entfällt bei Anwendung der Sonderregelung die Notwendigkeit der mehrwertsteuerlichen Registrierung im Abgangs- und Bestimmungsmitgliedstaat (vgl. Art. 369xa ff. MwStSystRL-neu).
Zudem wird die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens bei B2B-Lieferungen, in denen der Leistende im Mitgliedstaat der Steuerbarkeit weder ansässig noch mehrwertsteuerlich registriert und der Kunde in diesem Mitgliedstaat registriert ist, zum verpflichtend (vgl. Art. 194 MwStSystRL-neu). Dadurch können a...