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Kurzfassung zum Beitrag von Rinker/Sayinc, NWB-BB 4/2025 S. 111

E-Rechnungen austauschen über DATEV

Dr. Carola Rinker und Dipl.-Ök. Murat Sayinc

Seit dem gilt die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen im B2B-Bereich. Trotz der großzügigen Übergangsfristen sollten Unternehmen die Umstellung nutzen, um die Buchhaltung weiter zu digitalisieren. Denn mittel- bis langfristig führt im B2B-Bereich kein Weg an der E-Rechnung vorbei. Darüber hinaus bietet der Umstieg mittelfristig die Möglichkeit der Kostenreduktion aufgrund der geringeren Kosten durch digitale Belege. Dr. Carola Rinker und Dipl.-Ök. Murat Sayinc fassen die gesetzlichen Vorschriften zusammen und zeigen die Möglichkeit der Nutzung der DATEV E-Rechnungsplattform.

Kernaussagen

  • Eine E-Rechnung liegt nur dann vor, wenn diese in einem strukturierten Format vorliegt und somit maschinenlesbar ist.

  • Der Empfang von E-Rechnungen ist seit dem verpflichtend für Unternehmen. Im Gegensatz zum Versand von E-Rechnungen gibt es hier keine Übergangsfristen.

  • Für den Empfang von E-Rechnungen kann die DATEV E-Rechnungsplattform verwendet werden.

Fazit und Ausblick

Seit dem gilt die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Für die Ausstellung von E-Rechnungen gibt es zwar großzügige Übergangsfristen...

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