Geldwäschebekämpfung | Eckpunktepapier der FIU zu nicht meldepflichtigen Sachverhalten (WPK)
Die FIU hat ein Eckpunktepapier zur
Bestimmung solcher Sachverhalte veröffentlicht, die grundsätzlich nicht die
Meldepflicht des
§ 43 Abs. 1
GwG auslösen. Dies teilte die WPK mit.
Hierzu führt die WPK weiter aus:
Die FIU hat von der eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, im Benehmen mit Strafverfolgungs-, Aufsichts- und sonstigen Behörden nach dem GwG auch typisierte Transaktionen bestimmen können, die nicht von der Meldepflicht nach § 43 Abs. 1 GwG erfasst sind (§ 43 Abs. 5 Satz 2 GwG). Auch die WPK wurde in diesem Zusammenhang im Rahmen einer entsprechenden Konsultation beteiligt.
Überwiegend fanden Sachverhaltskonstellationen Eingang in das Eckpunktepapier, die den Finanzsektor betreffen. Dennoch kann es gegebenenfalls auch für WP/vBP interessant sein, diese Sachverhaltskonstellationen zur Kenntnis zu nehmen.
Das Papier der FIU findet sich auf der Internetseite der FIU im dortigen internen Bereich.
Quelle: WPK online, Meldung v. (lb)
Fundstelle(n):
MAAAJ-87866