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Vorschlag der EU-Kommission für das Erste Omnibus-Paket zu Änderungen an den Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Kommission der Europäischen Union veröffentlichte am ihren Vorschlag für das Erste Omnibus-Paket zu Änderungen an der EU-Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU), der EU-Abschlussprüfungsrichtlinie (Richtlinie 2006/43/EG), der CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464) und der CSDDD (Richtlinie (EU) 2024/1760).
Für die CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung schlägt die EU-Kommission folgende Änderungen vor:
Verschiebung der erstmaligen Berichtspflicht für die Unternehmen der „zweiten und dritten Welle“ um zwei Jahre;
Verkleinerung des Anwendungsbereichs der Berichtspflicht auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern sowie einem Umsatz von über 50 Mio. € oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. €;
Verabschiedung eines delegierten Rechtsakts fü...