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Das Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts in Schweden zu Art. 9 Abs. 2 des nordischen DBA
[i]Oberstes Verwaltungsgericht von Schweden, Urteil v. 24.11.2024 - Nr. 1348-24 und 1349-24 unter https://go.nwb.de/24fawAm hat das schwedische Oberste Verwaltungsgericht (Högsta förvaltningsdomstolen) ein Urteil zu korrespondierenden Anpassungen nach Art. 9 Abs. 2 des nordischen DBA verkündet. Thematisch geht es um die Gegenkorrektur nach Art. 9 Abs. 2 OECD-MA 2017 und das schwedische Verständnis von der Rolle der Gerichte bei der Anwendung eines DBA.
I. Das nordische Doppelbesteuerungsabkommen und dessen Artikel 9 Absatz 2
[i]Der Streit betraf das multilaterale DBA der skandinavischen StaatenDas nordische DBA v. ist ein multilaterales Abkommen zwischen den skandinavischen Staaten Schweden, Dänemark, Norwegen, Finnland und Island sowie den Färöer-Inseln. Es ist seit 1997 in Kraft und wurde zuletzt 2019 an die BEPS-Standards der OECD angepasst. Das nordische DBA benennt kein zentrales Gericht, so dass Steuerpflichtige ihre nationalen Gerichte zur Klärung etwaiger Streitigkeiten mit den Finanzbehörden anrufen müssen. So geschah es auch im vorliegenden Fall.
Gemäß Art. 9 Abs. 2 des nordischen Abkommens (wie auch nach dem OECD-Musterabkommen 2017) soll, wenn ein Vertragsstaat das Einkommen eines Unternehmens besteuert, das bereits in einem anderen Vertragsstaat besteuert wurde, und dieses Einkommen im ersten Staat als fremdüblich angesehen wird, d...