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Anzahlungsrechnungen im Vorsteuervergütungsverfahren
Ein im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer, dem im Inland von einem Unternehmer Umsatzsteuer in Rechnung gestellt worden ist, kann bei der zuständigen Behörde im Inland einen Antrag auf Vergütung dieser Steuer stellen. Die Vergütung der Vorsteuerbeträge erfolgt im nationalen Vorsteuer-Vergütungsverfahren. Zuständig ist das BZSt (Bundeszentralamt für Steuern).
In dem Besprechungsfall geht es um den Vorsteuerabzug aus (zunächst nicht vorliegenden) Anzahlungsrechnungen und dabei insbesondere um folgende Frage: Müssen im Verfahren nach § 18 Abs. 9 UStG i. V. mit § 61 UStDV eigenständige Anzahlungs- bzw. Abschlagsrechnungen i. S. des § 14 UStG separat für jede Rechnung in der verpflichtenden Anlage des elektronischen Antragsformulars zum Vergütungsantrag aufgeführt werden oder genügt es für die Vergütung des gesamten in einer Schlussrechnung ausgewiesenen Vorsteuerbetrags, wenn in der Anlage zum Vergütungsantrag lediglich die Endrechnung aufgeführt ist, die Anzahlungsrechnungen vorliegen und die Gefahr einer Mehrfachvergütung ausgeschlossen werden kann?
I. Leitsatz
Betreffen sowohl die Anzahlungsrechnung und die Zahlung als auch die Ausführung der Leistung und die Endrechnung denselben Vergütungszeitraum, gil...