Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK Nr. 6 vom

Säumniszuschläge für Sozialversicherungsbeiträge

Grundsätze und Ausnahmen bei Erhebung und Erlass sowie aktuelle Rechtsprechung

Jörg Romanowski

Arbeitgeber werden in der Praxis im Bereich der Sozialversicherung immer wieder auch mit Säumniszuschlägen konfrontiert. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den grundsätzlichen Fragen: Wann können Säumniszuschläge durch die Sozialversicherungsträger erhoben werden? Welche Abwehrmöglichkeiten gibt es und was sagt die Rechtsprechung dazu? Vorab lässt sich festhalten, dass es in einigen Fällen ratsam sein kann, Säumniszuschläge nicht einfach widerspruchslos hinzunehmen und zu bezahlen. Es gibt immer wieder auch realistische Ansätze, zumindest die Forderung von Säumniszuschlägen vom Tisch zu bekommen.

Kernaussagen
  • Im Regelfall wird jede Betriebsprüfung der DRV mit einem Mehrergebnis auch zusätzlich Säumniszuschläge fordern.

  • Säumniszuschläge dürfen jedoch nicht rückwirkend erhoben werden, wenn die Beitragsforderung durch Bescheid mit Wirkung für die Vergangenheit festgestellt wird und der Beitragsschuldner glaubhaft macht, dass er unverschuldet keine Kenntnis von der Zahlungspflicht hatte.

I. Wann werden Säumniszuschläge im Bereich der Sozialversicherung fällig?

Der Grundsatz für Säumniszuschläge nach § 24 Abs. 1 SGB IV lautet: „Für Beiträge und Beitragsvorschüsse...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Rechnungswesen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen