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BFH Urteil v. - II R 16/89 BStBl 1989 II S. 804

Gesetze: GrStG (1973) § 33

Leitsatz

Bei durch Organschaft verbundenen Unternehmen ist bei der Entscheidung, ob die Einziehung der unverkürzten Grundsteuer unbillig ist, i. S. des § 33 Abs. 1 Satz 2 GrStG nicht nur auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Organtochter, sondern auch auf die der Muttergesellschaft abzustellen.

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 804
BFH/NV 1989 S. 40 Nr. 9
BFHE S. 215 Nr. 157,
YAAAA-97745

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BFH, Urteil v. 19.04.1989 - II R 16/89

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