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Bündel aus Beratungs- und Vermittlungsleistungen bei Unternehmensverkauf als insgesamt steuerfreie einheitliche Vermittlungsleistung
Das , musste sich mit Dauerbrennern des Umsatzsteuerrechts beschäftigen – nämlich mit der Bestimmung der konkreten Leistungsart (hier: Beratungs- oder Vermittlungsleistung) einerseits und der Frage, ob eine einheitliche Leistung oder ggf. doch mehrere getrennte Leistungen vorliegen, andererseits. Entscheidend waren diese Fragen mit Hinblick auf die im Streitfall fragliche Anwendbarkeit der Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG für die Vermittlung einer Unternehmensanteilsveräußerung durch einen externen Berater.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Bei den in § 4 Nr. 8 Buchst. a-i UStG genannten Tatbeständen handelt es sich um Bank- und Finanzdienstleistungen, die umsatzsteuerbefreit sind. Hiervon ist grundsätzlich auch die Vermittlung dieser Umsätze umfasst. Eine Vermittlung setzt hierbei ein Handeln im fremden Namen für fremde Rechnung voraus (Mittlerstellung), was darauf gerichtet ist, dass alles Erforderliche getan wird, um die jeweiligen Vertragsparteien zum Vertragsabschluss zu bringen.
Bei einer Beauftragung eines Unternehmers (Vermittlers) durch den bisherigen Anteilsinhaber (Veräußerer) kann das Vermittlungselement auch bei (un...