1. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung ist das Wohnsitz-FA nicht gehindert, die Zulässigkeit einer pauschalen Besteuerung von Arbeitslohn für Teilzeitbeschäftigte nach § 40 a EStG zu überprüfen und die unzutreffend pauschal besteuerten Lohnteile in die Veranlagung einzubeziehen (Anschluß an , BFHE 154, 68, BStBl II 1988, 981).
2. Bei der Prüfung, ob die Pauschalierungsgrenzen des § 40 a EStG eingehalten worden sind, sind auch Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers im Sinne des § 40 b EStG einzubeziehen.
3. Sonderzahlungen des Arbeitgebers sind bei der Berechnung der Wochenlohngrenze den Wochen zuzuordnen, für die sie erbracht worden sind.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1989 II Seite 1030 BB 1989 S. 2169 BFH/NV 1989 S. 27 Nr. 7 BFHE S. 412 Nr. 156, HAAAA-97716
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