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BFH Urteil v. - III R 232/84 BStBl 1988 II S. 981

Gesetze: AO 1977 §§ 168 Satz 1, 171 Abs. 10, 179 Abs. 1EStG §§ 40 Abs. 3 Satz 3, 40 a Abs. 1

Die Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers entfaltet keine verfahrensrechtliche Bindungswirkung für die Einbeziehung von pauschal besteuertem Arbeitslohn in die Veranlagung des Arbeitnehmers

Leitsatz

Im Einkommensteuerveranlagungsverfahren des Arbeitnehmers besteht keine verfahrensrechtliche Bindung an die im Lohnsteuerpauschalierungsverfahren getroffenen Entscheidungen. Das Veranlagungs-Finanzamt kann deshalb bei Verneinung der Pauschalierungsvoraussetzungen auch den pauschal besteuerten Arbeitslohn in die Veranlagung einbeziehen, ohne daß es einer vorherigen Änderung der Lohnsteueranmeldung bedarf.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 981
BFH/NV 1988 S. 2 Nr. 11
UAAAA-92713

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BFH, Urteil v. 10.06.1988 - III R 232/84

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