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Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften
Anfang Dezember 2024 hat der FAB des IDW die finale Fassung der neu gefassten IDW Stellungnahme zur handelsrechtlichen Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften (IDW RS FAB 7) verabschiedet. Diese löst die bislang geltende Fassung IDW RS HFA 7 n. F. ab. Die im Rahmen der Überarbeitung der Stellungnahme vorgenommenen Änderungen dienen u. a. der Aktualisierung aufgrund von KöMoG und MoPeG und umfassen auch eine Ergänzung der Regelungen zum Ausscheiden von Gesellschaftern. Die Erstanwendung der Neufassung ist für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen, vorgesehen; eine frühere vollständige Anwendung der Regelungen ist zulässig.
Einordnung
Das Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW) als berufsständische Organisation der Wirtschaftsprüfer beschäftigt sich im Rahmen seiner Facharbeit nicht nur im Prüfungsbereich mit den bei der Abschlussprüfung zu beachtenden Berufsgrundsätzen, sondern auch mit Fragen der Rechnungslegung. In diesem Zusammenhang sind zwei der Stellungnahmen des IDW zur Rechnungslegung rechtsformspezifisch den Personenhandelsgesellschaften gewidmet. Dabei thematisiert IDW RS FAB 7 (bzw. zuvor IDW RS HFA 7 n. F.) ...