1. Bescheide, mit denen gemäß Art. 3 § 4 VGFGEntlG die Steuer nach Maßgabe einer gerichtlichen Entscheidung festgesetzt wird, sind Steuerbescheide, die durch Erklärung des Klägers gemäß § 68 FGO zum Gegenstand des Verfahrens werden.
2. Wird ein Berechnungsbescheid durch Erklärung gemäß § 68 FGO im Revisionsverfahren Verfahrensgegenstand, fehlt es regelmäßig an den für eine rechtliche Überprüfung dieses Bescheids durch das Revisionsgericht erforderlichen tatsächlichen Feststellungen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1989 II Seite 620 BFH/NV 1989 S. 29 Nr. 7 BFHE S. 353 Nr. 156, SAAAA-97708
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