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Unionsrechtswidrige Dividendenbesteuerung bei Verlusten
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 192In der Rechtssache „Credit Suisse Securities“ () hat der EuGH entschieden, dass die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Dividenden in Abhängigkeit von der Ansässigkeit des defizitären Anteilseigners gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Bereits im Urteil „Sofina u. a.“ (EuGH, Rs. C-575/17) hatte der EuGH entschieden, dass die sofortige Erhebung einer finalen Quellensteuer auf Streubesitzdividenden gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt, wenn sich der gebietsfremde Dividendenempfänger in einer Verlustsituation befindet und ein inländischer Dividendenempfänger in einer Verlustsituation keiner entsprechenden Besteuerung unterliegt.
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I. Entscheidung des EuGH
[i]Beschränkung des freien Kapitalverkehrs bei im Ergebnis unterschiedlicher Besteuerung von DividendenIn der Rechtssache „Credit Suisse Securities“ wurden sowohl an gebietsansässige als auch an gebietsfremde Gesellschaften ausgeschüttete Dividenden zunächst mit der gleichen Quellensteuer belegt. Wenn die Dividenden jedoch von einer gebietsansässigen Gesellschaft bezogen werden, gilt diese Quellensteuer als Vorauszahlung auf die allgemeine (spanische) Körperschaftsteuer und wird vollständig erstattet, wenn diese Gesellschaft das ...