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STFAN Nr. 04 vom Seite 9

Tücken der Einkommensteuererklärung 2024 – Teil 2: Tipps zur Anlage N

Von Dipl.-Betriebswirt (FH) StB Uwe Czeppel

Die Anlage N ist die wahrscheinlich wichtigste Anlage in der Einkommensteuererklärung. Jeder Arbeitnehmer, der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt, muss die Anlage N ausfüllen und im Wesentlichen den Arbeitslohn und die Werbungskosten eintragen. Der Beitrag zeigt auf, welcher Spielraum insbesondere bei den Dauerbrennern „Entfernungspauschale“ und „häusliches Arbeitszimmer“ (noch) besteht.

Sachbezug durch Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte

Neben der privaten Nutzung des Firmen-Pkw nach der 1 %-Methode (oder alternativ der Fahrtenbuchmethode) sind auch die Fahrten zur Arbeit z. B. mit der 0,03 %-Methode als Sachbezug zu bewerten (§ 8 Abs. 2 Satz 3 EStG). Diese Methode wird häufig in der Praxis bei der Lohnabrechnung angewendet. Der Ansatz dieses Monatswertes geht von 180 Tagen bzw. Fahrten pro Jahr aus. Die zunehmende Tätigkeit im Homeoffice, wodurch sich Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte erübrigen, hat zur Folge, dass die 0,03 %-Methode dazu führt, dass ein zu hoher Sachbezugswert angesetzt wird.

Durch Einfügen des Kennzeichens „1“ in Zeile 10 kann der Steuerpflichtige auf einen abweichenden Bruttoarbeitslohn wegen einer Korrektur der Firmenwagenbesteuerun...