Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neuregelung der Kleinunternehmerregelung gem. §§ 19, 19a UStG ab 1.1.2025
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 654§ 19 UStG ist eine Vereinfachungsvorschrift, welche die Besteuerung der sog. Kleinunternehmer regelt. Hierbei ist zu beachten, dass die Kleinunternehmerregelung nach dem JStG 2024 ihre größte Reform seit vielen Jahrzehnten erlebt hat, welche auch erhebliche Auswirkungen für die Beratungspraxis hat. Die Änderungen sind zum in Kraft getreten. Für Umsätze gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG fällt nunmehr aufgrund einer Steuerbefreiung nach § 19 Abs. 1 UStG (bislang Nichterhebung) keine Umsatzsteuer an.
.
Steuerbefreiung von Kleinunternehmern
[i]Anhebung der UmsatzgrenzenWichtigstes Kriterium für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist der Umsatz des vorangegangenen Kalenderjahrs mit einer Grenze von 25.000 € netto statt bisher 22.000 € brutto. Der inländische Umsatz im laufenden Kalenderjahr darf 100.000 € (statt bisher voraussichtlich 50.000 €) nicht überschreiten (§ 19 Abs. 1 Satz 1 UStG).
[i]Erweiterung des Anwendungsbereichs auf im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige UnternehmerDie Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist künftig auch auf im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer möglich ist (§ 19 Abs. 4 UStG). Voraussetzung dafür ist, dass der nach Art. 288 MwStSystRL ermittelte Jahresumsatz des Unternehmers im Gemeinschaftsgebiet im vorangegangenen Kalenderjahr 100.000 € nicht überschritten hat un...