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Neuregelung der Kleinunternehmerregelung gem. §§ 19, 19a UStG ab 1.1.2025
Änderungen durch das JStG 2024
[i]Hörster, NWB 1/2025 S. 33§ 19 UStG ist eine Vereinfachungsvorschrift, welche die Besteuerung der sog. Kleinunternehmer regelt. Hierbei ist zu beachten, dass die Kleinunternehmerregelung nach dem Jahressteuergesetz 2024 ihre größte Reform seit vielen Jahrzehnten erlebt hat, welche auch erhebliche Auswirkungen für die Beratungspraxis hat. Die Neuregelung dient der Umsetzung europäischen Rechts in Bezug auf die Sonderregelung für Kleinunternehmen verbunden mit Anpassungen in der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 in Bezug auf die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und den Informationsaustausch zur Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Sonderregelung für Kleinunternehmen (ABl EU 2020 Nr. L 62 S. 13). Darin waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis zum die zur Umsetzung dieser Richtlinie erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen. Konnten bislang nur im Inland ansässige Unternehmer die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG im Inland in Anspruch nehmen, ermöglicht es die Neuregelung auch im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern, die Kleinunternehmerregelung in Deutschland anzuwenden (§ 19 Abs. 4 UStG). Damit im Inland ansässige Unternehmer die Steuerbefreiung in einem anderen ...