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Online-Nachricht - Donnerstag, 27.02.2025

Solidaritätszuschlag | Urteilsverkündung zum "Solidaritätszuschlag 2020/2021" am (BVerfG)

Das Bundesverfassungsgericht hat angekündigt, sein Urteil zum Solidaritätszuschlag 2020/2021 am zu verkünden. Das Az. des Verfahrens lautet 2 BvR 1505/20.

Hintergrund: Das Verfahren war im Jahr 2020 durch Mitglieder des Vorstands der FDP-Bundestagsfraktion angestrengt worden. Zuvor hatte der Gesetzgeber mit dem "Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995" vom (BGBl. I 2029 S. 2115) den Solidaritätszuschlag für das Jahr 2020 unverändert weitererhoben und ab dem Jahr 2021 die in § 3 SolZG 1995 vorgesehene Freigrenze angehoben, wodurch rund 90 Prozent der Zahler der veranlagten Einkommensteuer und der Lohnsteuer nicht mehr mit dem Solidaritätszuschlag belastet werden sollten.

Die Beschwerdeführer verfolgen das politische Ziel der vollständigen Abschaffung des Solidaritätszuschlags mit Wirkung zum . Sie sind der Ansicht, dass die Weitererhebung des ursprünglich mit den Kosten der Wiedervereinigung begründeten Solidaritätszuschlags mit Auslaufen des sog. Solidarpakts II am verfassungswidrig geworden sei. Daneben rügen die Beschwerdeführer eine durch das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 bewirkte Ungleichbehandlung von verschiedenen Einkommensbeziehern. Die mündliche Verhandlung hat am stattgefunden.

Der BFH vertritt die Ansicht, dass der Solidaritätszuschlag in den Jahren 2020 und 2021 noch nicht verfassungswidrig war (, BStBl 2023 II S. 351; s. hierzu Bleschick, ).

Quelle: BVerfG, Pressemitteilung v. 26.2.2025 sowie NWB Datenbank (il)

Fundstelle(n):
UAAAJ-86219