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Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (§ 17 EStG) – Teil 1: Tatbestandsvoraussetzungen
Nach § 17 EStG ist die Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Anteilen an Kapitalgesellschaften (Aktien, GmbH-Anteile) steuerpflichtig, sofern die Beteiligung mindestens 1 % beträgt. Der erste Teil dieses Beitrags gibt einen Überblick über die Vorschrift und erläutert die Tatbestandsvoraussetzungen. Im zweiten Teil werden die Rechtsfolgen, insbesondere die Ermittlung des Veräußerungsgewinns, dargestellt. Ferner werden dort die Ausnahmen bei Veräußerungsverlusten und einer Veräußerung gleichgestellten Tatbeständen in § 17 Abs. 4 EStG erläutert.
Steuerliche Einordnung
Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft im Betriebsvermögen gehalten, so werden Einkünfte aus der Veräußerung dieser Anteile unabhängig von der Höhe der Beteiligung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb besteuert (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Die Veräußerung eines im Betriebsvermögen gehaltenen 100 %-Anteils an einer Kapitalgesellschaft ist als fiktive Teilbetriebsveräußerung zu behandeln (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG).
Einkünfte aus der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Anteilen an Kapitalgesellschaften sind ebenfalls als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) zu erfassen, wenn der Anteilseigner innerhalb der letzten fünf Jahre unmittelbar oder mittelb...