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Änderungen der Außenwirtschaftsverordnung zum 1.1.2025
Die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) normiert statistische Meldepflichten für bestimmte Vorgänge wie Zahlungen und Beteiligungen im Außenwirtschaftsverkehr. Daher müssen beispielsweise Zahlungen von Deutschland in das Ausland und Zahlungen aus dem Ausland nach Deutschland der Deutschen Bundesbank gemeldet werden. Am sind umfangreiche Änderungen der AWV in Kraft getreten. Die Änderungen sollen vor allem kleine und mittlere Unternehmen sowie private Haushalte bei den statistischen Meldepflichten entlasten. Für Privatpersonen und (Familien-)Unternehmen sind insbesondere die von Jan Gröschel vorgestellten Änderungen relevant.
Kernaussagen
Im Außenwirtschaftsverkehr bestehen statistische Meldepflichten. Sie betreffen u. a. ein- und ausgehende Zahlungen, Unternehmensbeteiligungen von Inländern im Ausland und von Ausländern im Inland sowie Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Ausländern.
Durch die AWV-Änderung wurden die Meldeschwellen erheblich heraufgesetzt, unterhalb derer keine Meldungen abzugeben sind. Dadurch werden die Meldepflichtigen entlastet.
Weitere Änderungen betreffen die Vereinheitlichung der Meldefristen, die ...