Gesetze: AO § 218 Abs. 2EStG § 15 Nr. 2 (15 Abs. 1 Nr. 2)
Leitsatz
1. Bringt der Gesellschafter einer Personengesellschaft ein einzelnes zu einem Betriebsvermögen gehörendes Wirtschaftsgut in die Personengesellschaft ein, kann ein Gewinn entstehen.
2. Das Entstehen und die Höhe des Gewinns hängen davon ab, ob und inwieweit der Ansatz des eingebrachten Wirtschaftsguts in der Bilanz der Personengesellschaft den bisherigen Buchwert des Wirtschaftsguts beim Einbringenden übersteigt.
3. Ob und inwieweit ein Einbringungsgewinn entsteht, hängt nicht davon ab, wie der Posten "Beteiligung an der Personengesellschaft" in der Bilanz des Einbringenden angesetzt wird.
4. Liegt einer bestandskräftigen Veranlagung des Einbringenden die Ermittlung eines Gewinns zugrunde, die nicht den unter Nr. 2 dargestellten Grundsätzen entspricht, kann dies mit steuerlicher Wirkung nicht in der Weise korrigiert werden, daß in einer Bilanz des Einbringenden der Posten "Beteiligung an der Personengesellschaft" verändert wird.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1986 II Seite 333 BFHE S. 359 Nr. 145, JAAAA-97656
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