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STFAN Nr. 04 vom Seite 2

Modernisierung des Steuerverfahrensrechts

Von Dipl.-Finw. (FH) Florian Becker

Im Jahr 2022 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts beschlossen. Ziel des Gesetzes ist eine Beschleunigung der Außenprüfungen. Die ersten Regelungen des Gesetzes sind mit Wirkung zum in Kraft getreten. Im Fokus dieses Beitrags stehen die Änderungen, die für Prüfungsanordnungen, die ab dem bekannt gegeben werden, Anwendung finden.

Anlass des Gesetzes

Im internationalen Vergleich dauern Außenprüfungen (Betriebsprüfungen) insbesondere bei Großunternehmen und Konzernen in Deutschland häufig zu lang. Dies hat eine langwährende Rechtsunsicherheit für die Unternehmen zur Folge. Die Sachverhaltsaufklärung gestaltet sich oft schwierig, wenn die zu beurteilenden Sachverhalte bereits mehrere Jahre in der Vergangenheit liegen. Darüber hinaus ergeben sich bei Verrechnungspreiskonflikten mit verbundenen Unternehmen im Ausland Schwierigkeiten, wenn die zu prüfenden Veranlagungszeiträume bei dem verbundenen Unternehmen im Ausland längst bestandskräftig geprüft und veranlagt wurden.

Vor diesem Hintergrund werden mit dem Gesetz zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts eine Beschleunigung von Außenprüfungen, ein früherer ...