Zur Berücksichtigung von Aufwendungen für Fahrten zur Arbeitsstätte als Reisekosten gemäß § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a EStG im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung auf der Grundlage des § 1 Abs. 1b AÜG
Tatbestand
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Aufwendungen des Klägers für Fahrten zu seiner Arbeitsstätte als Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes –EStG- oder als Aufwendungen für beruflich veranlasste Fahrten nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG einzuordnen sind.
ECLI Nummer: ECLI:DE:FGD:2024:1120.15K1490.24E.00
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2025 S. 6 Nr. 18 GStB 2025 S. 125 Nr. 4 GStB 2025 S. 126 Nr. 4 ZAAAJ-85831
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FG Düsseldorf, Urteil v. 20.11.2024 - 15 K 1490/24 E
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