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Neues zur Besteuerung von Abspaltungen in Drittstaaten im Inland
Aufhebung des
[i]BMF, Schreiben v. 2.1.2025, NWB FAAAJ-82407 Mit (NWB FAAAJ-82407) hat das BMF nach zuvor erfolgter Sitzung der KSt-/ESt-Referatsleitungen v. im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder entschieden, dass das (BStBl 2022 I S. 844) zu der Behandlung von Drittstaaten-Spin-Offs aufgehoben ist. Dieses Schreiben findet auf alle offenen Fälle Anwendung und ersetzt insoweit die Rn. 01.36 des (BStBl 2011 I S. 1314). [i]BMF-Schreiben zu Drittstaaten-Spin-offs aufgehobenEs stellt sich bei laufenden Verfahren, aber auch für zukünftige Steuersachverhalte die berechtigte Frage, was diese Aufhebung des bedeutet. Dazu muss die Historie und das Wechselspiel zwischen Verwaltungshandeln und obergerichtlicher Finanzgerichtsrechtsprechung näher betrachtet werden.
I. Ursprünglicher Nichtanwendungserlass
[i]Nichtanwendungserlass auf Abspaltungen i. S. des § 15 UmwStGDer VIII. Senat des BFH hat mit Urteilen v. - VIII R 9/19 (BStBl 2022 II S. 359) und VIII R 15/20 (BStBl 2022 II S. 363) entschieden, dass der Begriff der Abspaltung in § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG typusorientiert auszulegen ist und in Drittstaatenfällen keine partielle Gesamtrechtsnachfolge (kraft Gesetzes) voraussetzt, sofern der ausländische Staat eine solche nicht vorsieht und die Vermögensübertragung einerseits und die Zuteilung der Anteile am über...BStBl 2022 I S. 844