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WPK | APAS ändert Verfahrens- und Geschäftsordnung und regelt Inspektionsturnus neu

Mitte Januar dieses Jahres hat die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) ihre „Verfahrensordnung der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Durchführung der Inspektionen nach §§ 66a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1, 62b WPO und der berufsaufsichtlichen Ermittlungen und Verfahren nach § 66a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 und 3 WPO“ und ihre „Geschäftsordnung der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“ jeweils in geänderter Fassung veröffentlicht.

In § 8 Abs. 2 VerfO APAS wurde der Inspektionsturnus wie folgt neu geregelt:

„Bei jeder Praxis nach § 5, die Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a Satz 2 HGB durchführt, die nicht unter Artikel 2 Nr. 17 und 18 AP-RL i.V.m Artikel 1 Abs. 1 und Artikel 3 Abs. 2 und 3 der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom über den Jahresabschluss, de...

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