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Passiver Unterschiedsbetrag mit Eigen- und Fremdkapitalcharakter
I. Sachverhalt
Die A-GmbH erwirbt am und mit Wirkung zum sämtliche Anteile an der B-GmbH zu einem Kaufpreis von 100 T€. Das bilanzielle Eigenkapital der B-GmbH beträgt 450 T€. Die B-GmbH schreibt seit Jahren Verluste. Stille Reserven oder stille Lasten liegen nicht vor. Der niedrigere Kaufpreis wurde zum einen gezahlt, weil die A-GmbH Verluste der B-GmbH von 200 T€ erwartet. Zudem hat die A-GmbH bei der Transaktion gut verhandelt (günstiger Gelegenheitskauf).
II. Fragestellung
Wie ist der passive Unterschiedsbetrag im Konzernabschluss der A-GmbH zu behandeln?
III. Lösungshinweise
1. Passiver Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung
Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung wird der Wertansatz der Anteile des Mutterunternehmens an dem Tochterunternehmen mit dem (anteiligen) neubewerteten Eigenkapital des Tochterunternehmens verrechnet (§ 301 Abs. 1 Satz 1 i. V. mit Abs. 2 Satz 1 HGB). In der Regel entsteht ein positiver Unterschiedsbetrag, der als Geschäfts- oder Firmenwert in der Konzernbilanz zu aktivieren ist. Sofern das (anteilige) neubewertete Eigenkapital jedoch den Wertansatz der Anteile übersteigt, ist dieser negative Unterschiedsb...