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IDW | Ergänzung der Fragen und Antworten zur verspäteten Umsetzung der CSRD in Deutschland um neuen Muster-Prüfungsvermerk
Das IDW hat einen neuen Muster-Prüfungsvermerk in Abschnitt 5.5 des Fragen- und Antworten-Katalogs zur verspäteten Umsetzung der CSRD in Deutschland aufgenommen.
Lassen Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung extern inhaltlich prüfen, kommt es zuweilen vor, dass der Auftrag die Prüfung einzelner Angaben mit hinreichender und der übrigen Angaben begrenzter Sicherheit umfasst. Die Prüfung einzelner Angaben mit hinreichender Sicherheit erfüllt insoweit auch die Anforderungen an eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit, was nach Erwägungsgrund 60 der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD; Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rats vom ) den Anforderungen des EU-Gesetzgebers an die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung entspricht.
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