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WPK | Führung des Berufssiegels in elektronischer Form
Die WPK beantwortet in einer Meldung vom eine aus dem Mitgliederkreis stammende Frage, wie das bisher als Stempel oder Siegel geführte Berufssiegel elektronisch geführt werden kann.
In ihrer Antwort bezieht sich die WPK auf ihren Praxishinweis „Elektronische Prüfungsvermerke und -berichte“ unter Frage/Antwort Nr. 19 und Nr. 20 wie folgt:
Um das Siegel elektronisch führen zu können, muss es elektronisch-bildlich wiedergegeben werden. Dazu muss ein elektronisches Bild des Siegels erzeugt werden; Aufbau und Erscheinungsbild dessen muss den Vorgaben nach § 20 BS WP/vBP zuzüglich der zugehörigen Anlage entsprechen. Technische Vorgaben dafür gibt es in der BS WP/vBP nicht.
Daher ist der einfachste Weg, das in der WP/vBP-Praxis verwendete Siegel als Abdruck einzuscannen. Dadurch en...